Bei besonders hohen Erbschaften soll für direkte Nachkommen eine Erbschaftssteuer eingeführt werden. Neu gilt ein Freibetrag von zwei Millionen Franken. Für Beträge, die darüber hinausgehen, kommen moderate und stufenweise ansteigende Steuersätze zur Anwendung. Diese beginnen bei vier Prozent und steigen bis maximal zwölf Prozent.
Zentrale Ausnahmen bleiben erhalten. Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen sowie gemeinnützige Organisationen sind weiterhin von der Steuer befreit. Die Unternehmensnachfolge wird gegenüber heute stärker begünstigt.
Wenn das übertragene Unternehmen weitergeführt wird, reduziert sich die Steuer auf das Geschäftsvermögen um achtzig Prozent.